Für alle Fragen gibt es immer Antworten! Wir haben hier eine kleine Sammlung von Begriffen und Erklärungen zusammengestellt, die in unserer täglichen Arbeit oft als Fragen auftauchen und die viele Betroffene und Angehörige beschäftigt bzw. wissen wollen.
Wir versuchen, wichtige Fragen und Begriffe auf dieser Seite zu beschreiben und zu beantworten, die das Thema Hospiz und Hospizarbeit betreffen und werden "unser Wikipedia" stets mit neuem Wissen erweitern. Gerne können Sie uns hierzu auch direkt Ihre Themen bzw. Fragen zukommen lassen.
SAPV steht die spezialisierte ambulante Palliativversorgung und ist seit April 2007 als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen eingeführt. Sie soll dabei helfen, schwerkranken Menschen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung und bei ihren Angehörigen zu ermöglichen. Das Ziel der SAPV ist es, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen oder familiären Umgebung ermöglichen. Dabei spielt die Einbindung der An- und Zugehörigen eine wichtige Rolle. Anspruch auf SAPV haben Versicherte, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, dass dadurch ihre Lebenserwartung begrenzt ist und sie eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, die nach den palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Erfordernissen erbracht werden kann.
Neben der SAPV gibt es die AAPV, die allgemeine ambulante Palliativversorgung. Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen zu ermöglichen. AAPV beinhaltet die Palliativversorgung, die von Leistungserbringern der Primärversorgung (in erster Linie den niedergelassenen Haus- und Fachärzten sowie den ambulanten Pflegediensten) mit palliativmedizinischer Basisqualifikation erbracht werden kann. Der Großteil der Palliativpatienten, die medizinische und pflegerische Versorgung benötigen, kann auf diese Weise ausreichend versorgt werden. Die Leistungserbringer in der AAPV sind in der Regel nur zu einem kleinen Teil ihrer Zeit mit der Versorgung von Palliativpatienten beschäftigt. Die Versorgung richtet sich an palliativmedizinischen Therapiezielen und -inhalten aus. Geschulte ehrenamtliche Hospizmitarbeiter werden je nach Bedarf aktiv eingebunden. Reichen die therapeutischen Möglichkeiten nicht aus, um den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden, sind die Strukturen der spezialisierten Palliativversorgung einzubeziehen.
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