HOSPIZGRUPPE SALEM E.V.
                          Ambulanter Hospizdienst - Tel. 07553-6667

Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung

Es ist wichtig, sich rechtzeitig mit dem Lebensende auseinanderzusetzen und sich Gedanken zum eigenen Sterben zu machen.

 

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Ihre Wünsche für die die medizinische Behandlung am Lebensende aussehen, wenn Sie sich einmal nicht mehr selbst entscheiden können, d.h. wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können.

 

Mit einer Vorsorgevollmacht ernennen Sie ein oder zwei Bevollmächtigte, die Entscheidungen für Sie und in Ihrem Sinn zur Durchsetzung Ihrer Patientenverfügung und damit zum medizinischen Bereich treffen, wenn Sie sich einmal nicht mehr selbst entscheiden können, d.h. wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können.

 

Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, welche Person Ihres Vertrauens vom Betreuungsgericht als Ihr Betreuer zu bestellen ist, wenn Sie sich einmal nicht mehr selbst entscheiden können, d.h. wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können. Dies betrifft vor allem die Vermögenssorge und die allgemeinen Rechtsgeschäfte.

 

Zusätzlich ist es wichtig, sich Gedanken zum eigenen Sterben zu machen: was ist mir wichtig, was bedeutet Lebensqualität für mich persönlich, wem möchte ich noch etwas mitteilen, was muss ich noch klären, wen möchte ich in dieser letzten Lebensphase noch um mich haben, wie stelle ich mir meine Bestattung vor.

 

Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei uns im Büro, auf den Gemeinden und auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

 

 

 

 
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